General terms and conditions | Webhosting


Terms & Conditions

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Kunde mietet ein Webhosting-Paket auf dem Serversystem des Providers ROYAL DESIGN. Der Webspace und Funktionsumfang wird vom Provider bereitgestellt, getestet und übergeben.

§ 2 Leistungsumfang

(1) Der Umfang des Webhosting-Pakets wird mit dem Kunden spezifisch festgelegt und auf dessen Belange zugeschnitten. Dies geschieht schriftlich (auch per E-Mail).

(2) Technischer Leistungsumfang des Rechenzentrums

  • Standort*: Deutschland, Düsseldorf, Level3
  • Anbindung im Rechenzentrum: 100 Mbit Ethernet / snmp switched
  • Anbindung d. Rechenzentrums: 9,6 Gbit/s mehrfach redundant
  • Stellplatz: 19" Serverschrank klimatisiert
  • Stromversorgung: 220V inkl. Überspannungsschutz und USV-Anbindung
  • Notstromversorgung: Bei Bedarf durch Generator
  • Server-Monitoring: 24/7 Netsaint Uptime Monitoring
  • Reboot: Kostenloser Reset-Service
  • Zugang zum Rechenzentrum: Nur durch befugtes Personal inkl. Einbruchsicherung

*Der Server-Standort kann vom Provider innerhalb Deutschlands jederzeit aus technischen Gründen gewechselt werden, sofern sich für den Kunden daraus keine Verschlechterung der zugesicherten Bandbreiten oder der technischen Verfügbarkeit seines Server-systems ergibt.

(3) Leistungs- und Verfügbarkeitsgarantie In der Regel stehen die durch den Provider gehosteten Web-Server 24 Stunden täglich an 7 Tagen in der Woche zur Verfügung, wodurch erfahrungsgemäß eine Verfügbarkeit der Serversysteme von über 99,9% p.a. zu erwarten ist. Der Provider übernimmt KEINE Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Server-systemen und Daten. Bedingt durch die Infrastruktur des Internets, die technische Abhängigkeit von anderen Anbietern, die technische Verfügbarkeit von Netz-werken, Leitungsnetzen (Backbones), Rechenzentren sowie die Notwendigkeit von Wartungsarbeiten, Hard- und Softwarefehlern oder die Folgen höherer Gewalt, z.B. Naturkatastrophen, Stromausfälle oder vorsätzliche Angriffe auf Serversysteme durch Hacker, ist es NICHT möglich absolute Verfügbarkeitsgarantien auszu-sprechen.

(4) Voraussetzung für die Nutzung Der Kunde muss über einen funktionierenden Internetzugang und ggf. technische Erweiterungen verfügen.

(5) Wartungs- und Administrationsaufgaben Wartungs- und Administrationsaufgaben obliegen dem Kunden. Der Provider führt nach gesonderter Beauftragung und Berechnung im Auftrag des Kunden Administrations- und Wartungsarbeiten am Server-system durch. Der Provider verpflichtet sich, Programmfehler in der von ihm bereitgestellten Server-Interface Software kostenlos und zeitnah zu beheben, sofern es sich um Software- oder Konfigurationsfehler handelt, die er zu verantworten hat.

(6) Leistungserbringung Der Provider erbringt die in den Leistungsangeboten beschriebenen Leistungen selbst oder durch Dritte.

(7) Weitergabe von Leistungen Der Kunde ist nicht berechtigt, anderen Unternehmen und Organisationen Internetpräsenzen auf dem Webserver einzurichten und zu betreiben.

(8) IP-Adressen: Auf speziellen Wunsch besteht die Möglichkeit, eine eigene IP-Adresse zu beantragen. Der erforderliche Aufwand und die dafür vorgesehenen Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

§ 3 Entgelte, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen

(1) Server-Hosting, Support und Servermietgebühren Hosting- bzw. Servermietgebühren und Support werden vom Provider halbjährlich im Voraus in Rechnung gestellt. Die Berechnung beginnt mit der technischen Bereitstellung des Serversystems und der Übergabe der Zugangsdaten vom Provider an den Kunden.

(2) Datentransfer-Berechnung Die Abnahme des Datentransfers erfolgt in den u.a. Einheiten/Datentransfer-Kontingenten, soweit nicht ausdrücklich eine individuelle Berechnung des tatsächlichen Datentransfers vereinbart wurde. Die Gebühren für den zusätzlich angefallenen Datentransfer werden jeweils nach Ablauf eines Kalendermonats gem. paketgenauer Switch-Port Auswertung in Rechnung gestellt.

(3) Zahlungsbedingungen Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Der Provider übermittelt die Rechnungen in elektronischer Form direkt, an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse. Der Kunde verpflichtet sich, dem Provider eine Änderung seiner E-Mail und Postadresse anzuzeigen, damit eine fristgerechte Zustellung der Rechnungen durch den Provider sichergestellt ist. Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung und spesenfrei auf das Konto des Providers.

(4) Zahlungsverzug Der Kunde gerät mit der Zahlung einer Rechnung in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht 10 Tage nach Rechnungsdatum auf das Konto des Providers gutgeschrieben wurde. Ist der Kunde in Verzug geraten, hat er für eine darauffolgende Mahnung des Providers den jeweils erforderlichen Verwaltungs- und Bankbearbeitungsaufwand in Höhe von 10,- Euro zu tragen.

(5) Einstellung von Leistungen bei Zahlungsverzug Bleibt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung weiterhin säumig, kann der Provider die Einrede des nicht erfüllten Vertrages geltend machen und dem Kunden den Zugang zum Server entziehen und diesen ohne weitere Vorankündigung vom Netz trennen. Erfolgt eine berechtigte Einstellung der Leistungen aus diesem Grund, kann der Kunde keine daraus ggf. resultierenden Schäden oder Schadensersatzansprüche gegen den Provider geltend machen.

(6) Preisänderungen Der Provider ist berechtigt, die Preise nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 4 Wochen zu ändern.

(7) Entgelte Die Entgelte werden mit dem Kunden spezifisch festgelegt, abhängig von den notwendigen Anforder-ungen. Dies erfolgt schriftlich (auch per E-Mail).

§ 4 Fälligkeiten, Fristen

(1) Der Auftragnehmer stellt das Werk innerhalb der vereinbarten Frist fertig. Von der Fertigstellung informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail). Für Lieferung und Installation wird ein Termin innerhalb von vierzehn Tagen nach Fertig-stellung vereinbart.

(2) Die Schlussrechnung übergibt der Auftragnehmer bei Abnahme. Auf den Gesamtbetrag bringt er die erbrachten Teil- und Abschlagszahlungen in Abzug.

(3) Die vereinbarten Fälligkeiten und Fristen ver-längern sich angemessen, wenn der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkungshandlung verzögerte oder die Behinderung zu vertreten hat. Darauf wird der Auftraggeber schriftlich (auch per E-Mail) hingewiesen.

§ 4 Vertragsbeginn, -Dauer und Kündigung

(1) Der Vertrag tritt nach Unterzeichnung beider Vertragsparteien in Kraft. Mit dem „Werkvertrag“ von ROYAL DESIGN wird gleichzeitig auch den Webhosting- und Support-Bedingungen zugestimmt. Die Mindest-vertragslaufzeit beträgt 6 Monate und verlängert sich stillschweigend nach Ablauf dieser um jeweils sechs weitere Monate. Die Mindestlaufzeit beginnt mit dem Datum der Übergabe des betriebsfertigen Server-systems. Der Vertrag kann von jedem Vertragsteil mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Unbenommen bleibt das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbs-rechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutz-rechtlicher Bestimmungen; ein Zahlungsverzug, der länger als vier Wochen andauert; die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße nach Abmahnung durch den Provider; eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet, wenn es für den Provider dadurch unzumutbar wird, die Leistung ganz oder teilweise zu erbringen.

§ 5 Veröffentlichte Inhalte, E-Mail Nutzung

(1) Der Kunde stellt den Provider von jeglicher Haftung für den Inhalt aller auf dem Server publizierten Webseiten, Datenbanken, E-Mails usw. frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch den Provider findet nicht statt. Für die publizierten Inhalte und E-Mails sowie etwaige rechtliche Folgen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Der Kunde sichert zu, mit seinem Angebot keinerlei Eigentums-, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen. Ferner sichert der Kunde zu, mit den publizierten Inhalten und dem Versand von E-Mails nicht gegen die guten Sitten und das jeweils geltende Landesrecht am Serverstandort zu verstoßen.

§ 6 Kundenschutz, Schutz von Daten und geistigem Eigentum

(1) Die Vertragspartner sichern einander gegenseitigen Kundenschutz zu und erklären, dass Sie offensichtliche Kunden des Vertragspartners nicht abwerben oder diesen aktiv Übernahmeangebote offerieren. Dies schließt im Falle des Wiederverkaufes (Reselling) von Hosting-Leistungen ein beiderseitiges Stillschweigen über die Vertragsbeziehung und Vertragsdetails ein. Der Provider sichert zu, dass er die ihm überlassenen Zugangsdaten zum Server des Kunden (Wartungs-User und Root-Passwort) mit der gegebenen Sorgfalt vor dem Zugriff durch Dritte schützt und auch der direkte Zugang zur Server-Hardware ausschließlich auto-risierten Administrationspersonal vorbehalten ist. Das Level3 Gateway ist inkl. der Stellflächen und Server-Racks zu diesem Zweck mit entsprechenden Zugangskontrollen (Videoüberwachung, Wachdienst, Handflächen-Scannern, Code-Schlössern usw.) ver-sehen. Der Provider sichert dem Kunden weiterhin die volle Hoheit und den Schutz aller auf seinem System hinterlegten Daten und Entwicklungen in Über-einstimmung mit dem Datenschutz- Gesetz zu. Erlangt der Provider im Zuge von Wartungs- oder Administrationsarbeiten zwangsläufig Kenntnis von bestimmten, ggf. sensiblen Daten des Kunden, versichert er, diese in keiner Form zu nutzen, zu speichern oder an Dritte weiterzugeben bzw. Softwareentwicklungen des Kunden, zu denen er Zugang erlangt hat, weder ganz oder in Teilen zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben. Das Administrationspersonal des Providers wird regelmäßig über den verantwortungsbewussten Umgang mit Login-Daten die Bestimmungen des Datenschutz- Gesetztes und Urheberrechtes belehrt und hat entsprechende Firmenerklärungen zum Umgang mit sensiblen und geschützten Daten unterzeichnet.

§ 7 Programme und Techniken

(1) Sofern dem Kunden zur Durchführung des Vertrages vom Provider Programme oder Softwarelizenzen zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies nur zur Durchführung des vorliegenden Vertrages. Dem Kunden steht das Nutzungsrecht nur für die Dauer des Vertrages zu. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller Sicherungskopien bei Vertragsende an den Provider zurückzugeben bzw. eigene Kopien zu löschen. Der Kunde darf die Programme nicht an Dritte weitergeben. Widrigenfalls oder im Falle von Urheberrechts- und Copyright- Verletzungen haftet er auf Schadensersatz.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(1) Haftung des Providers, Haftungsausschluss Der Provider haftet nur für Schäden, die von ihm oder seinen gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden. Die vorstehende Haftungs-beschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Provider haftet NICHT für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Providers oder dessen Erfüllungsgehilfen liegen, sofern er eine Fehlfunktion nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich zu verantworten hat. Der Provider übernimmt ausdrücklich KEINE Haftung für die Verfügbarkeit der Leitungs-anbindungen der unterschiedlichen Netzwerk- und Rechenzentrumsbetreiber und sonstiger Internet-Infrastrukturen. Insbesondere gilt ein Haftungs-ausschluss für jegliche Form höherer Gewalt durch Naturkatastrophen und hierdurch hervorgerufene Leitungs- und/oder Stromausfälle usw. Schadens-ersatzansprüche aufgrund eines betriebsbedingten Ausfalles eines Internet-Servers können nicht geltend gemacht werden, auch wenn der Provider technische Vorkehrung für die Vermeidung solcher Ereignisse (z.B. Stromausfälle) getroffen hat. Eine Haftung des Providers für technisch bedingte und/oder fremd-verursachte Ausfälle, Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen, E-Mail-Verluste, Datendiebstahl oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang, ist ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn der Provider technische Vorkehrung für die Vermeidung solcher Ereignisse (z.B. Datensicherungen) getroffen hat. Dem Kunden ist bekannt, dass auf dem öffentlich zugänglichen Webserver gespeicherte Daten trotz geeigneter Schutz- und Datensicherungsvorrichtungen auf dem System oder bei der Datenübertragung beschädigt, ausspioniert oder unwiederbringlich verloren gehen können. Neben der ggf. vertraglich vereinbarten Datensicherung seitens des Providers, legt der Kunde daher in jedem Falle zusätzliche Sicherungskopien seiner statischen und dynamischen Daten an. Der Provider haftet in keiner Weise für Datenverluste auf Datenträgern oder bei der Datenübertragung.

(2) Mängel und Minderungen Vermeintliche Einschränkungen oder das Fehlen zuge-sicherter Eigenschaften hat der Kunde dem Provider schriftlich, spätestens 4 Kalendertage nach Kenntnis-erlangung des fraglichen Betriebszustandes zu melden und durch geeignetes Material wie "Logfiles", "Screenshots" von Fehlermeldungen, Route-Verfolgungen usw. zu belegen. Macht der Kunde technische Mängel geltend, ist er neben der hier angesprochenen Dokumentation der Leistungseinschränkung verpflichtet, genaue Angaben zur Dauer und Zeit solcher Einschränkungen, der Art des Einwahlproviders, Art und Typ des benutzen Browsers, des Betriebssystems usw., zu machen. Diesbezüglich gespeicherte Daten, Protokolle und "Logfiles", die geeignet sind, Fehler, Ausfälle zu dokumentieren, sind dem Provider zugänglich zu machen.

(3) Schadenersatz Der Kunde hat, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur dann Anspruch auf Schadenersatz gegen den Provider oder dessen Erfüllungsgehilfen, wenn der Provider vertragliche, vorvertragliche oder gesetzliche Pflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Für mittelbare Schäden, Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn haftet der Provider nur bei Vorsatz.

(4) Gewährleistung Der Provider übernimmt für die Dauer des Miet-verhältnisses die Gewährleistung für alle Hard-warekomponenten und Verschleißteile des Server-systems. Ggf. auftretende Hardwarefehler, sofern diese nicht zweifelsfrei auf Bedienerfehler zurückzuführen sind, Fehlfunktionen und Leistungs-einschränkungen werden durch den Provider zeitnah behoben bzw. beschädigte Komponenten werden ausgetauscht, um Ausfallzeiten zu minimieren. Sollte dies aufgrund von Verfügbarkeitsengpässen von Hardwarekomponenten nicht zeitnah möglich sein, kann der Provider vorübergehend ein vergleichbares Ersatz- oder Backup-System zur Verfügung stellen.

§ 9 Höhere Gewalt

(5) Kann eine der Parteien die Ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen aufgrund von Ereignissen höherer Gewalt nicht ordnungsgemäß erfüllen, kann die jeweils andere Partei daraus keinerlei Rechte, gleich aus welchem Rechtsgrund, herleiten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aus-sperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeine Mängel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinen-schaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebs-störungen, Naturereignisse oder andere von der jeweiligen Partei nicht zu vertretende und nur mit unzumutbaren Aufwendungen zu beseitigende Um-stände.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Rechtsbeziehung und sonstige Absprachen Für die Gewährleistungsbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer, gilt das maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutsch-land. Gerichtsstand ist die Stadt Köln. Außer den in diesem Vertrag niedergelegten Absprachen erlangen Nebenabsprachen und Ergänzungen nur dann Gültigkeit, wenn Sie von beiden Vertragspartnern schriftlich niedergelegt, unterschrieben und diesem Vertrag hinzu-gefügt werden.

(2) Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Be-stimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.